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Pressemitteilung Nr. 8/2006
BVerwG 3 C 14.05 23.02.2006 Elektroreizgeräte zur Hundeerziehung sind tierschutzrechtlich verboten Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, bei der Hundeausbildung nach geltendem Tierschutzrecht verboten ist. |
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